Häufige Fragen

Was ist Teleradiologie?

Die Teleradiologie ist ein Teil der Telemedizin. Unter Teleradiologie versteht man die „Untersuchung eines Menschen mit Röntgenstrahlung unter der Verantwortung eines Arztes, der sich nicht am Ort der technischen Durchführung befindet und der mit Hilfe elektronischer Datenübertragung und Telekommunikation insbesondere zur rechtfertigenden Indikation und Befundung unmittelbar mit den Personen am Ort der technischen Durchführung in Verbindung steht.“

Anforderungen im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Röntgeneinrichtung zur Teleradiologie:

(1) Der Teleradiologe hat bei der Durchführung der Untersuchung
1. nach eingehender Beratung mit dem Arzt, der nach § 14 Absatz 2 Nummer 3 des Strahlenschutzgesetzes am Ort der technischen Durchführung anwesend zu sein hat, die rechtfertigende Indikation zu stellen,
2. die Untersuchungsergebnisse zu befunden und
3. mithilfe elektronischer Datenübertragung und Telekommunikation insbesondere zur rechtfertigenden Indikation und Befundung unmittelbar in Verbindung zu stehen mit der Person, die nach § 14 Absatz 2 Nummer 2 des Strahlenschutzgesetzes die technische Durchführung der Untersuchung vorzunehmen hat, und mit dem Arzt, der nach § 14 Absatz 2 Nummer 3 des Strahlenschutzgesetzes am Ort der technischen Durchführung anwesend zu sein hat.
(2) Der Arzt, der nach § 14 Absatz 2 Nummer 3 des Strahlenschutzgesetzes am Ort der technischen Durchführung anwesend zu sein hat, hat bei der Durchführung der Untersuchung in der Teleradiologie insbesondere die zur Feststellung der rechtfertigenden Indikation erforderlichen Angaben zu ermitteln und an den Teleradiologen weiterzuleiten.
(3) Der Strahlenschutzverantwortliche hat dafür zu sorgen, dass die technische Durchführung bei der Anwendung von ionisierender Strahlung am Menschen in der Teleradiologie durch nach § 145 Absatz 2 Nummer 2 oder 3 berechtigte Personen vorgenommen wird.
(4) Beim Betrieb einer Röntgeneinrichtung zur Teleradiologie hat der Strahlenschutzverantwortliche dafür zu sorgen, dass bei der an dem Teleradiologiesystem jeweils beteiligten anderen Einrichtung Kopien der Aufzeichnungen über die Qualitätssicherung vor Inbetriebnahme nach § 115 und über die Konstanzprüfungen nach § 116 sowie über die Sachverständigenprüfungen nach § 88 Absatz 4 Nummer 1 aller zum System gehörenden Röntgeneinrichtungen zur Einsicht verfügbar sind. Die Pflicht kann auch durch das Bereithalten der Aufzeichnungen in elektronischer Form erfüllt werden.
Warum Teleradiologie verwenden?

Eine professionelle und schnelle Patientenbetreuung spielt heutzutage eine besonders wichtige Rolle. Teleradiologie ermöglicht und sichert rund um die Uhr eine effiziente und gleichzeitig qualitativ hochwertige Patientendiagnostik.

– Sie sind ein Krankenhaus und möchten die Radiologie „outsourcen“?

– Die Kosten Ihrer Radiologie Abteilung sollen reduziert werden?

– Sie wollen Ihre Ärzte entlasten und die kostenintensiven und unbeliebten radiologischen Nachtdienste abgeben?

– Zu Spitzenzeiten benötigen Sie einen Lastenausgleich?

– Bei unerwarteten Dienstausfällen wie Krankheit etc. benötigen Sie eine spontane und flexible radiologische Unterstützung?

– Sie möchten zu speziellen Fällen und Fragestellungen durch unsere spezialisierten Experten eine Zweitmeinung?

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Welche Leistungen werden angeboten?

Mit Hilfe von unseren Teleradiologie Leistungen ist es möglich, auch ohne anwesenden Radiologen qualitativ hochwertige Befunde zur Verfügung zu stellen. Wir bieten rund um die Uhr umfassende teleradiologische Diagnostik. Lesen Sie auch unter Ihre Vorteile. Zudem können unsere Kunden an professionelle Schulungen zum Erwerb bzw. Aktualisierung der Kenntnisse in der Teleradiologie teilnehmen.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Kooperation mit der Teleradiologie.net geschaffen werden?

Generell können folgende Voraussetzungen genannt werden:

  • Vorliegen einer Genehmigung, aus der eine Abnahme und eine Sachverständigenprüfung hervorgeht,
  • Präsenz einer MTRA am Ort der Untersuchung,
  • Präsenz eines Arztes mit ausreichender Strahlenschutzfachkunde-am Ort der Untersuchung, (Schulung möglich)
  • direkte Kommunikation über Datenleitung und/oder Telefon,
  • Verfügbarkeit einer schnellen und sicheren Datenleitung,
  • IT-Systeme müssen stets aktuell sein,
  • IT-Systeme und Prozesse müssen den rechtlichen Anforderungen entsprechen-(Datenschutz, Strahlenschutz, diagnostische Standards, etc.)
  • Durchführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen gem. DIN.
Gibt es seitens der Teleradiologie.net Unterstützung bei der Zusammenstellung der genehmigungsrelevanten Unterlagen?

Ja, wir sind Ihr Teleradiologie-Partner und stehen Ihnen somit mit Rat und Tat zur Seite.

Wie hoch sind die Kosten für die Teleradiologie?

Die Vergütung für teleradiologische Untersuchungen ist, unabhängig vom Versicherungsstatus des Patienten, angelehnt an die derzeit gültige Fassung der GOÄ. Berechnet wird jeweils nur die Untersuchungshauptziffer, keine Nebenziffern. Somit ist sowohl die Kostentransparenz wie auch Kostenübersicht gewährleistet.

Bieten Sie auch Teleradiologie-Kurse an?

Ja. Diese sind notwendig für Ärzte, die am Ort der Untersuchung präsent sind und keine Strahlenschutzkunde oder Teilfachkunde vorweisen können. Weitere Informationen sinden Sie unter dem Menüpunkt Teleradiolgie-Kurs oder auf unserer Website www.strahlenschutzkurs.net.

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